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Feuerwehr-Organisations-Verordnung verlangt Neufestsetzung von Risikoklassen Eisenberg (OTZ/F. Purucker). Stadt- und Gemeinderäte, Verwaltungen und Kommunalpolitiker müssen sich seit einiger Zeit Gedanken machen um die Risiko- und Brandklassen ihrer Orte. Die Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung verlangt die Neufestlegung. Es gibt jetzt nur noch Brandgefahren/Technische Gefahren (BT 1-4) und Gefahrgut/ABC-Gefahren (ABC 1-4).
Allerdings wissen viele, die jetzt darüber abstimmen sollen, mit den Risikoklassen-Kürzeln nicht viel anzufangen.
Meist werden die entsprechenden Beschlussvorlagen einfach durch gewunken. In Eisenberg z. B. gab´s 24 Stimmen - und eine Enthaltung. Die ehrliche Begründung der Stadträtin dazu: "Ich versteh´s nicht." Im Beschluss war die Rede von Risikoklassen BT 3 und ABC 2.
Was steckt hinter den Abkürzungen? - Brandgefahren und technische Gefahren richten sich gesetzlich festgeschrieben nach den Ortsstrukturen.
In die Kategorie "Brandgefahren/technische Gefahren 1" (BT 1) fallen demnach Orte mit Gebäuden bis zu zwei Vollgeschossen ohne nennenswerte Gewerbebetriebe. Ortschaften mit Gebäuden bis zu fünf Vollgeschossen, mit Gewerbe, Handwerk, Beherbergungsbetrieben (bis 12 Betten) und Verkaufsstätten über 1 000 Quadratmeter Geschossfläche werden in die BT 2 eingestuft.
BT 3 dürfte im Saale-Holzlandkreis auf die größeren Städte zutreffen: Gebäude mit mehr als fünf Vollgeschossen, baulichen Anlagen besonderer Art, wie Heime, Verkaufsstätten mit 2 000 bis 10 000 m² Geschossfläche, größere Versammlungsstätten und größere Beherbergungsbetriebe.
Städte der BT 4 verfügen darüber hinaus über Anlagen besonderer Art, wie Krankenhäuser, Versammlungsstätten mit mehr als 5 000 Besucherplätzen, Verkaufsstätten über 10 000 m² Geschossfläche oder Hochhäuser und einen hohen Durchgangsverkehr, was insgesamt gesehen auf keine Stadt des Saale-Holzlandes zutrifft.
Nach den Einteilungen in die Brandklassen richtet sich auch der in den Feuerwehren mindestens erforderliche Fahrzeugpark: Während in Dörfern der BT1 ein Kleinlöschfahrzeug ausreicht, benötigen Orte der BT2 ein Löschgruppenfahrzeug mit einem 600 Liter Wassertank und eine Pumpe mit mindestens 1600 Liter Förderleistung pro Minute (LF 10/6). Feuerwehren in den Städten der BT3 brauchen zudem ein Tanklöschfahrzeug 16/24, eine mindestens 18 Meter lange Drehleiter und einen Einsatzleitwagen.
Städte der BT4 müssen außerdem ein Rüstwagen bereithalten, der mit besonderen hydraulischen Rettungsgeräten und Bergungsgeräten ausgerüstet ist. Solche Fahrzeuge führen im Saale-Holzlandkreis unter anderem die Stützpunktwehren Kahla, Eisenberg, Hermsdorf und Stadtroda, sowie Bürgel und Camburg die jedoch keine Drehleiter haben.
Nicht jede Feuerwehr muss entsprechende Fahrzeuge aber selbst bereithalten, sondern kann diese im Einsatzfall auch innerhalb von zehn Minuten vor Ort bringen lassen. So können sich benachbarte Gemeinden die Fahrzeuganschaffung teilen. Zum Beispiel besitzt die Feuerwehr Bad Klosterlausnitz keine Drehleiter, obwohl der Ort in die BT 3 fällt - das nahe Hermsdorf hat ja eine.
Zusätzlich muss jeder Landkreis bestimmte Fahrzeuge vorhalten.
Ähnlich sieht es aus bei den ABC-Gefahrenklassen: ABC 1 gilt für Orte ohne Gefährdung durch Objekte und Anlagen mit radioaktiven (A), biologischen (B) sowie chemischen (C) Gefahrstoffen. Orte der ABC 2 besitzen Bereiche mit bestimmten biologischen Arbeitsstoffen und Bereiche mit chemischen Gefahrstoffen.
Unter ABC 3 fallen Städte mit Bereichen mit chemischen Gefahrstoffen mit Grundpflichten nach der Störfallverordnung sowie andere Bereiche, wie Anlagen mit größeren Mengen Flüssiggas oder Ammoniak. Kommt ein hohes Risiko durch Schienen- oder Straßenwege hinzu, gilt ABC 4.
Nach diesen Risikoklassen soll sich auch der Fahrzeugpark der Feuerwehren richten: So müssen Wehren der ABC 1 keine Sonderausrüstung führen, Wehren der ABC 2 eine Mindestausrüstung an Chemie- und Strahlenschutz haben. Da ABC 3 und ABC 4 für keine Wehr im SHK zutrifft, aber in der Region bereitgehalten werden müssen, wurden die entsprechenden Sonderfahrzeuge im Kreis verteilt und stehen im Ernstfall, wie vorgeschrieben, je nach Risikoklasse innerhalb von 20 bzw. 30 Minuten zur Verfügung.
Gefahrengutfahrzeuge der Feuerwehren sind u. a. in Hermsdorf, Stadtroda, Eisenberg und Camburg stationiert. Ein Löschgruppenfahrzeug hat jede größere Feuerwehr im Saale-Holzland-Kreis.
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